Der Vorstand der Boryszew S.A. ist voll und ganz der Aufrechterhaltung von Grundsätzen der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Governance) verpflichtet. Deshalb bemühen wir uns ständig, um sicherzustellen, dass alle Aktionäre unter voller Achtung ihrer Rechte und unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Aktien einen rechtzeitigen und gleichberechtigten Zugang zu den Informationen über unsere Aktiengesellschaft haben.

Das Streben nach vollständiger Transparenz und Einhaltung der Geschäftsethik schlägt sich in der Anwendung von dem Corporate-Governance-Kodex für die an der Warschauer Börse notierten Aktiengesellschaften nieder. Deswegen gibt das Unternehmen jedes Jahr eine Erklärung zur Unternehmensführung ab, den Empfehlungen des Corporate-Governance-Kodex im vergangenen Jahr entsprochen zu haben.
DokumentPLEN
Erklärung zur Unternehmensführung / Corporate-Governance-Bericht 2019 (nur auf Polnisch und Englisch) Herunterladen Herunterladen
Erklärung zur Unternehmensführung / Corporate-Governance-Bericht 2018 (nur auf Polnisch und Englisch) Herunterladen Herunterladen
Erklärung zur Unternehmensführung / Corporate-Governance-Bericht 2017 (nur auf Polnisch und Englisch) Herunterladen Herunterladen
Entsprechungserklärung hinsichtlich der Empfehlungen und den Grundsätzen des Corporate-Governance-Kodexes
für die an der Warschauer Börse notierten Aktiengesellschaften 2017 (nur auf Polnisch und Englisch)
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Erklärung zur Unternehmensführung / Corporate-Governance-Bericht 2016 (nur auf Polnisch und Englisch) Herunterladen Herunterladen
Unabhängigkeitserklärungen der Aufsichtsratsmitglieder der Boryszew S.A. (nur auf Polnisch und Englisch) Herunterladen Herunterladen


AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS DER BORYSZEW S.A.


Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

  • Vorsitzender: Dr. Jarosław Antosik,
  • Mitglieder: Mirosław Kutnik und Wojciech Zymek.


INFORMATIONEN ZUM AUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE BESTELLUNG DES SACHVERSTÄNDIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Boryszew S.A. fällt die Wahl des Wirtschaftsprüfers für die Durchführung der ordnungsgemäßen Prüfung von Jahresabschlüssen in den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats. Die Boryszew S.A. hat keine direkten Vorschriften, die die Regeln für die Auswahl und Änderung eines zur Prüfung von Jahresabschlüssen befugten Wirtschaftsprüfers festlegen. Die von der Boryszew S.A. angewandte Praxis besteht in der Durchführung des Auswahlverfahrens mindestens einmal alle zwei Jahre. Um die Zuverlässigkeit der Prüfung von Jahresabschlüssen zu gewährleisten, lädt die Boryszew S.A. zu dem Verfahren nur angesehene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ein, die den größtmöglich umfassenden Umfang der Prüfung garantieren.


DIVERSITÄTSPOLITIK

Die Boryszew S.A. hat kein formelles Dokument, in dem der Ansatz zur Vielfalt und Inklusion (Diversität) in den Führungsorganen und in den Schlüsselführungspositionen der Boryszew S.A. beschrieben wird. Die Auswahl von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern und Führungskräften in Schlüsselpositionen erfolgt auf der Grundlage von Erfahrung, Qualifikationen und Kompetenzen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zur fairen Behandlung von Mitarbeitern. Die Boryszew S.A. ist bestrebt, Diversität zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf Geschlecht, Ausbildung, Alter und Berufserfahrung aller Mitarbeiter, mit besonderem Schwerpunkt auf Mitglieder ihrer Führungsorgane und die Führungskräfte in Schlüsselpositionen.